Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an der Veranstaltung „G20 Young Entrepreneur Alliance Summit 2022“ am 27.10.2022 und 28.10.2022 im Grand Elysée Hotel Hamburg

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Eintrittskarten („Ticket(s)“) bei WJ-Projektgesellschaft mbH Braunschweig (nachfolgend „Veranstalter“) für die Teilnahme an der Veranstaltung „G20 Young Entrepreneur Alliance Summit 2022“ am 27.10.2022 und 28.10.2022 im Grand Elysée Hotel Hamburg (nachfolgend „Veranstaltung“) begründet wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1. Der Erwerb von Tickets betreffend die Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Konferenz Management Plattform (g20yea.wjd.de) des Veranstalters möglich.

2.2. Im Rahmen des Erwerbsvorganges gibt der Kunde auf der Internet-Präsenz des Veranstalters mit Betätigung des dafür vorgesehenen Online-Befehls mit der Bezeichnung „kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Veranstalter ab. Der Veranstalter bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit dem elektronischen Versand des Tickets an den Kunden, bzw. erst nach Versand einer E-Mail welche den Erwerb bestätigt, kommt der Vertrag zwischen Veranstalter und dem Kunden auf Grundlage dieser AGB zustande. 

2.3. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.

3. Preise

3.1. Gegenüber dem Kunden ist der im Rahmen des Erwerbsvorganges mitgeteilte und auf dem Ticket ausgewiesene Preis („Ticketpreis“) verbindlich.

3.2. Alle Ticketpreise verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

3.3. Sofern Ermäßigungen (Studenten, Mitglieder bestimmter Organisationen usw.) gewährt werden, sind diese gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (z.B. Studentenausweis, Bestätigung der jeweiligen Organisation) zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn der Veranstaltung die Differenz zwischen dem Ticketpreise ohne Ermäßigung und dem ermäßigten Ticketpreise zu entrichten; andernfalls ist der Kunde nicht berechtigt, an der Veranstaltung teilzunehmen. Eine Erstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen, sofern der Kunde das Ticket unter Angabe falscher Informationen erworben hat.

4. Zahlung

4.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils im Rahmen des Erwerbsvorganges vom Veranstalter angebotenen Zahlungswege. Der Ticketpreis ist bei Vertragsschluss fällig.

4.2. Zahlung per Rechnung: Zahlt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Veranstalter von dem Vertrag zurück, verliert der Kunde seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Etwaige im Zusammenhang mit der Rückabwicklung des Vertrages entstehende Gebühren trägt der Kunde.

4.3. Zahlung per Kreditkarte: Bei der Zahlung per Kreditkarte (MasterCard, Visa) wird der Kunde beim Zahlungsprozess aufgefordert die Kreditkartendaten einzugeben. Das zugehörige Kreditkartenkonto wird in der Folgezeit in Höhe des Ticketbetrags belastet.

4.4. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos,), ist der Kunde verpflichtet, dem Veranstalter jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendungen (insbesondere Bankgebühren) zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rückbelastung in Rechnung zu stellen. Bei einem ungerechtfertigten Chargeback (Rückbelastung) der Kreditkarte ist der Veranstalter berechtigt, dem Kunden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 40,00 EUR in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden auf Seiten des Veranstalters geringer ist als die angegebenen Pauschalen.

4.5 Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen den Kunden bleiben vorbehalten.

5. Kein Widerrufs- und Rücknahmerecht

Auch wenn der Veranstalter Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Umtausch und Rückerstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Verlegung/Absage/Abbruch der Veranstaltung

6.1. Verlegung: Der Veranstalter behält sich das Recht zur Verlegung der Veranstaltung oder von Veranstaltungsteilen vor. In allen Fällen behalten erworbene Tickets für verlegte Veranstaltungen oder Veranstaltungsteile ihre Gültigkeit. Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht im Falle einer Verlegung nur dann, wenn der Kunde die Veranstaltung an dem neuen Datum nicht besuchen kann, da er an dem neuen Datum verhindert ist. Der Hinderungsgrund muss im Zeitpunkt der Verlegung der Veranstaltung bestehen und ist vom Kunden glaubhaft zu machen.

6.2. Absage und Zuschauerausschluss: Im Falle einer Absage der Veranstaltung wird der Ticketpreis, ggf. abzüglich angefallener Gebühren, nur dann erstattet, wenn die Absage oder der Zuschauerausschluss vom Veranstalter zu vertreten sind. Bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde abgesagt wird oder ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist der Veranstalter nur zur Erstattung desjenigen (Teil-)Betrages des Ticketpreises, ggf. abzüglich angefallener Gebühren, verpflichtet, welcher nicht erforderlich ist, um die Kosten der Veranstaltung zu decken. In diesem Fall werden von den gesamten Einnahmen aus dem Ticketverkauf die Gesamtkosten der Veranstaltung (unter Berücksichtigung etwaiger Erstattungsansprüche des Veranstalters sowie unter Berücksichtigung etwaiger Rücktrittsrechte für die Veranstaltung oder Teile hiervon) abgezogen und der verbleibende Betrag durch die Anzahl der verkauften Tickets geteilt; der so ermittelte Teilbetrag je Ticket wird jedem Kunden erstattet. Der Veranstalter ist im Falle einer Absage oder Beschränkung der Veranstaltung durch einen zuständigen Verband oder eine zuständige Behörde verpflichtet, Rücktrittrechte und Erstattungsansprüche so auszuüben, dass an die Kunden ein möglichst hoher Teilbetrag erstattet werden kann.

6.3. Abbruch und Wiederholung der Veranstaltung: Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Veranstalter hat den Abbruch zu vertreten. Im Fall einer Wiederholung der Veranstaltung, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und dann abgebrochenen Veranstaltung, gilt die Wiederholung als neue Veranstaltung; es gilt die Regelung 6.1. sinngemäß. 

6.4. Der Veranstalter ist im Falle einer Verlegung, eines Abbruchs oder der Einführung einer Zutrittsbeschränkung der Veranstaltung nicht verpflichtet, etwaige auf Seiten des Kunden im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Besuch der ausgefallenen, verlegten oder zutrittsbeschränkten Veranstaltung angefallenen Kosten (z.B. Reise-, Übernachtungs- oder Verpflegungskosten) zu erstatten.

7. Leistungen

7.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.

7.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung des Ticketpreises aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen.

7.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen Ersatzreferenten zu bestellen und/oder das Programm oder einzelne Programmpunkte zu ändern. Über die jeweiligen Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert. Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht in diesem Fall nur dann, wenn die Veranstaltung durch den Ersatzreferenten oder das geänderte Programm ein gänzlich anderes Erscheinungsbild erhält. Die Änderung von Themen stellt keine Änderung des Erscheinungsbildes der Veranstaltung dar.

7.4 Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt der Kunde ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

8. Urheber- und andere Rechte

8.1. Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

8.2. Der Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Einwilligung des Veranstalters und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des Veranstalters ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Zur Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können der Veranstalter und/oder vom Veranstalter beauftragte/autorisierte Dritte (z.B. Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Kunden als Zuschauer zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. 

10. Hausrecht und Haftung

10.1. Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Veranstalter oder beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei und des Sicherheitspersonals im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten. 

10.2. Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und/oder Erfüllungsgehilfe haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände. Eine Haftung für gestohlene oder abhandengekommene Gegenstände besteht nicht. 

11. Datenschutz

Soweit innerhalb dieser AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden einerseits zur Erfüllung des Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1b) DS-GVO und andererseits zur Wahrung berechtigter Interessen des Veranstalters. Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Kunden nach der DS-GVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Veranstalters können der unter Datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.

12. Schlussbestimmungen

11.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist München.

11.2. Der Veranstalter ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB und/oder die Ticketpreise mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. 

11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

11.4. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.